GEDENKEN - sabato 5 ottobre 2024
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Die ersten Untersuchungen zum Massaker in Sant’Anna wurden im Oktober 1944 von einer amerikanischen Militärkommission und 1947 vom Britischen Geheimdienst angestellt. Schon damals gab es eindeutige Hinweise auf die Verantwortlichen.
Dennoch gelangte man 50 Jahre lang zu keiner endgültigen Wahrheit hinsichtlich des Verbrechens in Sant’Anna. Erst 1994, als beim Militärgericht Rom das Strafverfahren gegen den SS-Offizier Erich Priebke beginnen sollte, wurde im Palazzo Cesi, dem Sitz der Militär-Generalstaatsanwaltschaft, ein Schrank mit 695 Aktenordnern gefunden. Sie waren auf Anweisung des Militär-Generalstaatsanwalts Enrico Santacroce am 14. Januar 1960 “vorläufig archiviert” worden. Der Schrank wurde fortan “Schrank der Schande” genannt. Der Militär-Justizrat beschloss am 7. Mai 1996 eine Untersuchung der Gründe für die Unterschlagung der Dokumente. In der Zwischenzeit wurden die beiden Ordner Nr.1976 und Nr. 2163 der Militärstaatsanwaltschaft La Spezia überstellt, wo sie am 8. März 1995 ankamen: Die Ordner betrafen das in Sant’Anna di Stazzema begangene Massaker. Am 20. April 2004 begann der Strafprozess gegen drei Angeklagte (Sommer, Sonntag und Schönemberg). Zuvor waren drei weitere Angeklagte (Bruss, Rauch und Schendel) erst von Richter Dr. Rivello freigesprochen worden, das Militär-Revisionsgericht in Rom verfügte aber dann, das Verfahren erneut aufzunehmen.
Die deutsche Journalistin Christiane Kohl lieferte neue und entscheidende Hinweise zur Ermittlung der Verantwortlichen. In der Süddeutschen Zeitung hatte sie die Erkenntnisse aus einer gemeinsam mit dem Historiker Carlo Gentile durchgeführten umfangreichen Forschung in deutschen Militärarchiven veröffentlicht. Im Laufe des Prozesses wurden vier weitere ehemalige SS-Angehörige angeklagt (Concina, Gropler, Richter und Göring), letzterer war sogar geständig.
Am 22. Juni 2005 verkündete das Militärgericht La Spezia sein Urteil. Es sprach alle zehn Angeklagten schuldig und verurteilte sie zu lebenslanger Haft.
Während aus juristischer Sicht nun ein eindeutiges Urteil besteht, setzt die parlamentarische Untersuchungskommission (eingerichtet gemäß dem Gesetz Nr.107 vom 15. Mai 2003 und verlängert durch das Gesetz Nr. 232 vom 25. August 2004) ihre Ermittlungen zu den Ursachen für die vorläufige Archivierung und die Unterschlagung der Akten fort. Das in den 695 Aktenordnern enthaltene Beweismaterial betrifft Massaker, denen insgesamt etwa 15000 Menschen zum Opfer fielen.