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GEDENKEN - venerdì 19 aprile 2024 

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[DIE SUCHE NACH DER WAHRHEIT]

Die Ermittlungen


Die ersten Ermittlungen zum Massaker von Sant’Anna wurden im Oktober 1944 von einer US-amerikanischen Militärkommission durchgeführt. Augenzeugenberichte wurden gesammelt, ohne dass jedoch nützliche Hinweise auf die Identität der Verantwortlichen erlangt wurden.
Im Gebiet der Versilia kam es im Februar 1947 anlässlich der Prozesseröffnung gegen General Kesselring zu zornigen Protesten, denn zu den Anklagepunkten gehörte auch das Massaker vom 12. August 1944.
In dieser Zeit sandte der britische Geheimdienst einen Offizier in die Versilia. Er hatte die Aufgabe, Aussagen von Überleben und Augenzeugen zu sammeln, die es später ermöglichen sollten, das Massaker von Sant’Anna zu den Hauptanklagepunkten gegen General Max Simon hinzuzufügen. Simon war Kommandant der XVI. SS-Panzergrenadier-Division. Ihm wurde im Juni 1947 vor einem alliierten Militärgericht in Padua der Prozess gemacht. Für seine Beteiligung am Massaker in Sant’Anna und an anderen in Italien begangene Verbrechen erhielt er die Todesstrafe, die in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt wurde. Wie viele andere Nazi-Verbrecher wurde Simon begnadigt, nachdem er nur wenige Jahre Haft verbüßt hatte.
Während desselben Prozesses wurde auch die Verantwortung von Major Walter Reder festgestellt. Er war Kommandant des 16. Batallions der XVI. SS-Panzergrenadier-Divison. Nach seiner Auslieferung an Italien wurde der Österreicher im Oktober 1951 vom Militärgericht Bologna verurteilt. Das Gericht befand ihn der Mitwirkung an den Massakern in Valla, Vinca, Bardine San Terenzo und Marzabotto für schuldig, sprach ihn jedoch in Bezug auf Sant’Anna di Stazzema frei. Das ursprüngliche Todesurteil wurde in lebenslängliche Haft umgewandelt. Reder verbüßte seine Strafe im Militärgefängnis von Gaeta, bis er 1985 von der italienischen Regierung begnadigt wurde, nach Österreich zurückkehrte und dort 1991 starb.

Auch dank der Forderungen seitens der Gemeinde Stazzema und des Komittees zur Ehrung der Märtyrer von Sant’Anna hat die Militär-Staatsanwaltschaft in La Spezia 1996 die Ermittlungen über das Massaker wieder aufgenommen.
In der Zwischenzeit hatte die deutsche Journalistin Christiane Kohl neue und entscheidende Hinweise für die Ermittlung der Verantwortlichen gefunden. In der Süddeutschen Zeitung veröffentlichte sie die Erkenntnisse aus einer umfangreichen Forschung in deutschen Militärarchiven, die sie gemeinsam mit dem Historiker Carlo Gentile unternommen hatte. Der Zeitungsartikel, ein Interview mit einem SS-Angehörigen, der in Sant’Anna dabei war und die gesammelten Unterlagen wurden der Militär-Staatsanwaltschaft zur Prüfung übergeben.

Das zufällige Wiederauffinden von 695 Aktenordnern eröffnete weitere Möglichkeiten, um die Verantwortlichen identifizieren zu können. Die besagten Ordner mit Dokumenten über Nazi-Massaker waren in einem Schrank im Keller der Militär-Staatsanwaltschaft Rom aufbewahrt worden. Die italienische Regierung hatte sie aus diplomatischen Gründen in den fünfziger Jahren, mitten im so genannten Kalten Krieg, “einstweilig archiviert”.

Es ist dem Engagement des am 20. September 2000 in Stazzema gebildeten Komittees für Wahrheit und Gerechtigkeit zu verdanken, dass eine eigens gebildete Gerechtigkeits-Kommission des Abgeordnetenhauses gemäß Artikel 82 der italienischen Verfassung am 6. März 2001 die Bildung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses forderte. Er sollte Licht in die Angelegenheit bringen und Gründe ermitteln, die zur Unterschlagung der 695 Ordner des “Schranks der Schande” und zur Verschleppung aller Anzeigen bezüglich der von den Nazis begangenen Verbrechen führten.

Der Prozess gegen die Verantwortlichen für das Massaker in Sant’Anna endete am 22. Juni 2005. Das Militärgericht in La Spezia sprach alle zehn Angeklagten schuldig und verurteilte sie zu lebenslänglicher Haft.



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